Datenschutzrecht
- type: Vorlesung (V)
-
chair:
KIT-Fakultäten - KIT-Fakultät für Informatik - Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht - IIWR Marsch
KIT-Fakultäten - KIT-Fakultät für Informatik - semester: WS 20/21
-
time:
05.11.2020
12:00 - 13:30 wöchentlich
12.11.2020
12:00 - 13:30 wöchentlich
19.11.2020
12:00 - 13:30 wöchentlich
26.11.2020
12:00 - 13:30 wöchentlich
03.12.2020
12:00 - 13:30 wöchentlich
10.12.2020
12:00 - 13:30 wöchentlich
17.12.2020
12:00 - 13:30 wöchentlich
07.01.2021
12:00 - 13:30 wöchentlich
14.01.2021
12:00 - 13:30 wöchentlich
21.01.2021
12:00 - 13:30 wöchentlich
28.01.2021
12:00 - 13:30 wöchentlich
04.02.2021
12:00 - 13:30 wöchentlich
11.02.2021
12:00 - 13:30 wöchentlich
18.02.2021
12:00 - 13:30 wöchentlich
- lecturer: Dr. Johannes Eichenhofer
- sws: 2
- lv-no.: 24018
- information: Online
Inhalt | Auf der Grundlage der verfassungs- und unionsrechtlichen Hintergründe wird primär das Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Hier werden die Regelungsgrundsätze (wie Verbotsprinzip, Erforderlichkeit und Zweckbindung), die personenbezogenenen Daten als Regelungsobjekt, die Rechte der Betroffenen sowie die Zulässigkeit der verschiedenen Datenbearbeitungsvorgänge dargelegt. Auch organisatorische Vorschriften, insb. der Datenschutzbeauftragte, werden angesprochen. Zudem befasst sich die Vorlesung mit den bereichsspezifischen Regelungen zum Telekommunikationsdatenschutz sowie zum Datenschutz bei Telemediendiensten. Nach einer Erläuterung des Inhalts und der Geschichte des Datenschutzrechts werden zunächst die gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Hintergründe dargestellt. Im Weiteren steht das Bundesdatenschutzgesetz im Vordergrund. Hier werden die Regelungsgrundsätze (wie die Erforderlichkeit; Zweckgebundenheit etc.), die personenbezogenen Daten als Regelungsobjekt, die Rechte der Betroffenen sowie die Zulässigkeit der verschiedenen Datenbearbeitungsvorgänge dargelegt. Auch organisatorische Vorschriften, insb. der Datenschutzbeauftragte, werden angesprochen. In einer Fallanalyse stehen sodann aktuelle Konzepte des Datenschutzes und das Problem der Videoüberwachung im Vordergrund. Zum Abschluss befassen sich drei Einheiten mit den bereichsspezifischen Regelungen in der Telekommunikation sowie den Tele- und Mediendiensten. Die Studenten sollen in Zusammenarbeit mit dem House of Competence rhetorisch geschult werden, wie Fragen gestellt und beantwortet werden können (Kurzaussagen-Profilierung). Dazu wird - aller Voraussicht nach - ein Coach einzelne Stunden begleiten. Empfehlungen: Parallel zu den Veranstaltungen werden begleitende Tutorien angeboten, die insbesondere der Vertiefung der juristischen Arbeitsweise dienen. Ihr Besuch wird nachdrücklich empfohlen. Lernziele: Die Studierenden sollen nach der Vorlesung die unions- und verfassungsrechtlichen Hintergründe, die grundlegenden Strukturprinzipien des Datenschutzrechts und die diese Prinzipien konkretisierenden Regelungen des BDSG, des TKG und des TMG kennen. Sie sollen in der Lage sein, einfache Fälle aus dem Datenschutzrecht zu lösen. Der Gesamtarbeitsaufwand für diese Lerneinheit beträgt ca. 90 Stunden (3.0 Credits).
Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung im Umfang von i.d.R. 60 Minuten nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 SPO. |
Vortragssprache | Deutsch |
Literaturhinweise | Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben. Weiterführende Literatur Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben. |
Organisatorisches | Die Veranstaltung findet im WS 2020/2021 in Form eines Online-Stream live mittels ZOOM statt. |